Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
Version 1. Januar 2021
General Purchasing Terms and Conditions: English version
Allgemeine Bestimmungen - Vertragsschluss
1.1 |
Die Annahme der Beauftragung durch den Lieferanten (nachfolgend der „Lieferant“) beinhaltet die Annahme dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“), die die Vertragsbeziehung zwischen der Feller AG, Teil des Schneider Electric-Konzerns (nachfolgend „Feller“) und dem Lieferanten regeln, jedoch vorbehaltlich der konkreten Auftragsbedingungen für die Bestellung von Produkten Lieferungen, Arbeiten und/oder Serviceleistungen wie in der Beauftragung von Feller beschrieben („Auftrag“) und unter Ausschluss sonstiger Bestimmungen, deren Anwendung der Lieferant auferlegen bzw. einbeziehen möchte oder die von Rechts wegen, durch Branchenüblichkeit, Gewohnheit oder konkludent einbezogen werden. Im Rahmen dieser AEB werden Feller und der Lieferant gemeinsam als „Parteien“ und einzeln als „Partei“ bezeichnet. Die Einkaufsbedingungen von Feller gelten auch dann, wenn Feller in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferungen oder Leistungen des Lieferanten vorbehaltlos annimmt und/oder deren Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. |
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1.2 | Die Parteien vereinbaren, dass Feller‘s Einkaufszusage (d. h. die Wirksamkeit des beim Lieferanten eingegangenen Auftrags) davon abhängt, dass der Lieferant alle Bestimmungen des Auftrags, einschliesslich dieser AEB, annimmt. |
Alle weiteren Detailinformationen zu den allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) der Feller AG finden Sie hier.